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Das ATS auf dem Prüfstand: Warum die Systemfrage nie die erste Frage ist

  • Autorenbild: Marcus Fischer
    Marcus Fischer
  • vor 4 Tagen
  • 6 Min. Lesezeit

Ein Bewerbermanagementsystem veraltet selten sichtbar. Es veraltet, indem die Organisation anfängt, daran vorbeizuarbeiten. Erst entsteht eine Tabelle nebenher, weil ein Schritt im System zu umständlich ist. Dann ein Mail-Thread, weil eine Abstimmung schneller per Mail geht als über einen Freigabe-Workflow. Nach ein paar Jahren läuft ein Grossteil der eigentlichen Arbeit an der Software vorbei, während das System formal weiterhin als "im Einsatz" gilt.


Genau an diesem Punkt beginnt in vielen Unternehmen die immer gleiche Reflexbewegung: Der Markt wird gesichtet, Demos werden gebucht, ein neuer Anbieter überzeugt mit glänzenden Funktionen – und der alte, ungeliebte Prozess zieht kommentarlos ins neue System um. Achtzehn Monate später stehen dieselben Symptome wieder da, nur teurer und mit einer frischen Implementierungsrechnung im Budget.


Der Denkfehler dahinter ist verbreitet: die Annahme, ein neues Tool löse ein altes Prozessproblem automatisch mit. Tut es nicht. Ein ATS bildet exakt den Prozess ab, den man ihm vorgibt. Wer den bestehenden, über Jahre gewachsenen Ablauf einfach migriert, kauft ihn ein zweites Mal ein – nur mit neuer Oberfläche und höherer Rechnung. Die Systemfrage ist beantwortbar. Aber sie ist erst die zweite Frage, nicht die erste.



Wie ein ATS wirklich altert


Vier Muster erklären, warum ein einst gut eingeführtes System irgendwann nicht mehr passt.


Erstens wandert der gelebte Prozess am System vorbei: Tabellen, Nebenabsprachen und informelle Workarounds übernehmen Schritte, die formal noch im ATS stattfinden sollten.


Zweitens spiegelt die Konfiguration meist den Zustand des Einführungsjahres wider – neue Zielgruppen, neue Länder oder neue Rollen kamen dazu, die Einstellungen aber blieben.


Drittens hat sich der Massstab am Markt verschoben: Was 2018 als solide Bewerbungsstrecke galt, ist heute für viele Kandidat:innen ein Abbruchgrund.


Und viertens erodiert die Datenlage, weil Freitextfelder und uneinheitliche Definitionen jede Auswertung angreifbar machen.


Kein einzelnes Muster für sich rechtfertigt eine Ablösung – aber wenn alle vier gemeinsam auftreten, reicht eine Optimierung meist nicht mehr aus.


Was dabei besonders unterschätzt wird: Diese Alterung kostet, auch wenn sie in keinem Systembudget auftaucht. Jede zusätzliche Hürde in der Bewerbungsstrecke senkt die Zahl der abgeschlossenen Bewerbungen. Recruiter:innen verbringen Zeit in Workarounds statt in Beziehungsarbeit und Auswahl. Hiring Manager bauen eigene Parallelprozesse auf, weil das System ihnen keine schnellen Antworten liefert. Und Budget- sowie Kanalentscheidungen werden ohne belastbare Zahlen getroffen, weil niemand den tatsächlichen Aufwand kennt.


Ein Fortune-500-Audit von InFlight, berichtet von SHRM, liefert dazu eine Grössenordnung, die zum Nachdenken anregt: durchschnittlich 51 Klicks bis zur abgeschickten Bewerbung, davon neun allein vor dem eigentlichen Bewerbungsformular, im Schnitt knapp fünf Minuten Bearbeitungszeit – und bei fast der Hälfte der untersuchten Unternehmen erscheint im Prozess das Logo des ATS-Anbieters statt der eigenen Marke. Diese Benchmark-Zahl ist Illustration, kein Beweis für die eigene Situation. Aber sie zeigt, wie leicht sich ein Prozess unbemerkt verselbstständigt – und warum es sich lohnt, die eigenen Werte zu kennen, bevor man über ein neues System spricht.



Wie man aussagekräftig misst


Ein System ist nicht per se gut oder schlecht. Es passt oder es passt nicht – zu einem Prozess, der zuvor definiert sein muss. Eine saubere Bewertung deckt deshalb zehn Betrachtungsfelder ab: Candidate Experience, Hiring Manager Experience und Recruiter Experience auf der Erlebnisseite; Prozessoptimierung, Zielgruppen und Internal Mobility auf der Prozessseite; sowie Talent Relationship Management, Analytics und Reporting, Employer Branding und Channel-Management auf der Wirkungsseite.



Insgesamt ergeben sich daraus knapp 80 Prüfpunkte, die je Feld mit einer Ist-Bewertung und einer Gewichtung versehen werden. Der eigentliche Handlungsdruck entsteht nicht aus der Note allein, sondern aus der Lücke zwischen Gewichtung und Ist-Zustand: Hoch gewichtet und niedrig bewertet heisst schlicht – hier zuerst ansetzen.


Wichtig dabei ist die Reihenfolge: Erst wird gewichtet, dann bewertet. Sonst rechtfertigt das Ergebnis am Ende nur die Meinung, die ohnehin schon feststand.


Ebenso wichtig ist der Blick aus vier unterschiedlichen Perspektiven – Kandidat:in, Hiring Manager, Recruiter:in und Organisation –, weil sich diese Sichten regelmässig widersprechen. Wer nur die Recruiter:innen befragt, optimiert am Ende die Verwaltung, nicht die eigentliche Besetzung von Stellen.


Über die Reifegrade hinweg zeigt sich meist ein uneinheitliches Bild: Ein System kann bei Analytics längst auf einem fortgeschrittenen Niveau stehen und bei Internal Mobility gleichzeitig auf der untersten Stufe verharren, auf der es lediglich dokumentiert, was ohnehin schon passiert. Genau deshalb erfolgt die Einstufung je Feld – nicht pauschal für das gesamte System.




EU AI Act: Ein Faktor, der zusätzlich mitentscheidet


Spätestens seit diesem Sommer gehört ein weiterer Punkt zwingend zur Checkliste: der regulatorische Rahmen. KI-gestütztes Ranking und Vorauswahl im Bewerbungsprozess gelten im EU AI Act als Hochrisiko-Anwendungen, unabhängig davon, ob am Ende noch ein Mensch die Entscheidung trifft.


Der Rat der Europäischen Union hat Ende Juni 2026 mit dem sogenannten Digital-Omnibus-Paket zwar die Fristen verschoben, nicht aber die inhaltlichen Anforderungen: Verbotene KI-Praktiken gelten bereits seit Februar 2025, Transparenz- und Kennzeichnungspflichten greifen ab August 2026, und die eigentlichen Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme folgen im Dezember 2027.


Wer heute mit den alten Terminen argumentiert, verliert schnell an Glaubwürdigkeit im eigenen Haus. Protokollierung, Erklärbarkeit und Dokumentation müssen im System technisch vorgesehen sein, und die Verantwortung dafür liegt beim einsetzenden Unternehmen – nicht allein beim Anbieter.


Es besteht kein akuter Zeitdruck, aber ein hartes Auswahlkriterium: Ein System, das 2027 seine Konformität nachweisen muss, sollte diese Fähigkeit schon heute mitbringen, nicht erst kurz vor der Frist nachrüsten.



Vier Optionen – und fünf Entscheidungen, die vorher fallen müssen


Aus der Bewertung folgt eine von vier möglichen Optionen, nicht automatisch die Ablösung.



Option 1; Optimieren

Optimieren bedeutet Konfiguration, Prozessbereinigung und Schulung mit geringem Aufwand – sinnvoll, wenn die Lücken hauptsächlich aus Nutzung und Einstellungen stammen.


Option 2: Erweitern

Erweitern ergänzt einzelne, nicht abgedeckte Felder wie etwa Talent Relationship Management über Zusatzmodule, während der Kern des Systems trägt.


Option 3: Neu aufsetzen

Neu aufsetzen heisst: gleiches Produkt, aber eine vollständige Neukonfiguration, wenn das Produkt eigentlich passt, die gewachsene Einstellung aber nicht mehr zu retten ist.


Option 4: Ablösen

Und Ablösen – ein neues System mit bewusst neu gedachtem Prozess – ist erst dann die richtige Antwort, wenn mehrere Felder strukturell nicht erreichbar sind, egal wie viel man an der Konfiguration dreht.


Bevor überhaupt über ein konkretes System gesprochen wird, lohnt sich der Blick auf fünf Vorentscheidungen, die sonst der Anbieter für einen trifft:


  • Wie viel Standardisierung ist gewollt – ein Prozess für alle Länder oder begründete Varianten?

  • Suite aus einer Hand oder spezialisierte Best-of-Breed-Lösungen mit Integrationsaufwand?

  • Wie weit reicht die Datenmigration – nur aktive Bewerbungen oder der gesamte Talentpool?

  • Wer trägt Ownership und Governance für Konfiguration und Betrieb?

  • Wo genau verläuft die Grenze der Automatisierung – welche Entscheidungen dürfen Maschinen vorbereiten, welche nie treffen?


Diese fünf Punkte sind, unabhängig vom gewählten Tool, der strategische Kern der ganzen Übung. Werden sie nicht bewusst vorab geklärt, entscheidet am Ende faktisch der Anbieter darüber – über die Struktur der eigenen Anforderungsliste und damit über den gesamten weiteren Verlauf des Projekts.


Ein Beispiel macht den Unterschied greifbar:

Zeigt die Bewertung, dass Candidate Experience und Recruiter Experience solide dastehen, Internal Mobility und Analytics aber strukturell auf der untersten Stufe verharren, ist die naheliegende Antwort selten eine komplette Ablösung. Oft reicht eine gezielte Erweiterung um ein spezialisiertes Modul oder ein durchdachtes Reporting-Layer, während der bewährte Kern unangetastet bleibt. Erst wenn mehrere Felder gleichzeitig strukturell blockiert sind – etwa weil die technische Architektur gar keine offene Schnittstelle vorsieht –, verschiebt sich das Bild in Richtung Ablösung.


Genau dieser Unterschied zwischen "unbequem, aber lösbar" und "strukturell nicht erreichbar" ist es, den eine oberflächliche Manager-Unzufriedenheit fast nie sauber trifft.



Was das in der Praxis bedeutet


Der günstigste Einstieg ist keine Ausschreibung, sondern eine strukturierte Standortbestimmung: Kennzahlen erheben, den gelebten Prozess aufzeichnen, alle vier Perspektiven prüfen – erfahrungsgemäss ein Aufwand von acht bis zehn Wochen, ganz ohne Verpflichtung zu einem grossen Systemprojekt. Erst danach lohnt sich die Rechnung über fünf Jahre, denn der Lizenzpreis ist zwar die einzige Position, die in einem Angebot konkret ausgewiesen wird – meist aber nicht die grösste.


Implementierung, Datenmigration, Change-Management, laufender Betrieb und die Produktivitätsdelle während der Umstellung schlagen oft stärker zu Buche.


Als Faustregel aus der Beratungspraxis macht die reine Lizenz über fünf Jahre selten mehr als ein Drittel der Gesamtkosten aus. Zu dieser Rechnung gehört immer auch die Gegenrechnung: Was kostet es eigentlich, gar nichts zu tun?


Das System ist selten das eigentliche Problem. Meistens ist es nur das Symptom eines Prozesses, der sich unbemerkt vom eigenen Anspruch entfernt hat - wenn es denn jemals ordentlich konfiguriert und angepasst wurde.


Die Bewertung entscheidet am Ende über die richtige Option – nicht das Alter der Software und schon gar nicht die letzte beeindruckende Demo. Wer den eigenen Prozess vorher nicht klärt, kauft ihn beim nächsten Anbieter einfach ein zweites Mal. Der erste, kleine Schritt bleibt derselbe: eine ehrliche, acht- bis zehnwöchige Standortbestimmung, bevor überhaupt ein Anbietername fällt.



Quellen


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